![]() ![]() ![]() DienstleistungenVeräußerung land- und forstwirtschaftlicher GrundstückeWenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkaufen oder kaufen wollen, benötigen Sie dazu die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde. In den Landkreisen ist dies das Landratsamt als untere Landwirtschaftsbehörde und in den Stadtkreisen die Stadtverwaltung der Gemeinde. Ist keine Genehmigung erforderlich, wird Ihnen auf Antrag ein Zeugnis darüber ausgestellt. Zuständig:die untere Landwirtschaftsbehörde, in deren Bezirk das Grundsstück liegt Untere Landwirtschaftsbehörde ist,
Voraussetzung:Eine Genehmigung ist insbesondere erforderlich für die Eigentumsübertragung eines Grundstücks,
Eine Genehmigung ist auch erforderlich bei der
Keine Genehmigung benötigen Sie,
Entscheidend ist in allen Fällen jedoch, dass das Grundstück nicht im Zusammenhang mit anderen Flächen des Veräußerers steht. Befindet sich die Hofstelle oder ein Wirtschaftsgebäude auf dem Grundstück, benötigen Sie immer eine Genehmigung. Ablauf:Die Erteilung einer Genehmigung muss schriftlich beantragt werden. Der Antrag kann von einer der Vertragsparteien und von demjenigen gestellt werden, zu dessen Gunsten der Vertrag geschlossen worden ist. Hat ein Notar den Vertrag beurkundet, gilt dieser als ermächtigt, die Genehmigung zu beantragen. Die zuständige Stelle muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags und der Urkunde eine Entscheidung treffen. Hinweis: Die Genehmigung kann auch mit Auflagen oder unter bestimmten Bedingungen erteilt werden. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, vor Abschluss eines notariellen Vertrages die Genehmigungsfähigkeit mit der zuständigen Behörde abzuklären. Für den Fall, dass die erforderliche Genehmigung zu versagen wäre, hat unter bestimmten Voraussetzungen die LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht. Unterlagen:notarieller Vertrag Rechtsgrundlage:Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |