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Dienstleistungen

Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass können Familien im Jahr 2011 die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg insgesamt 20-mal im Jahr kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Kostenlos besucht werden können zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Hinweis: Die "Wilhelma" (Zoo) in Stuttgart und das "Blühende Barock" in Ludwigsburg können mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Die Ermäßigung gilt in der "Wilhelma" innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober und im "Blühenden Barock" während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November.

Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

Zuständig:

Voraussetzung:

  • ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50)
  • Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben

Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

Ablauf:

Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesen persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

In einzelnen Gemeinden können die Unterlagen auch bereits elektronisch angefordert werden. Selbstverständlich müssen die oben genannten Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

Sonstiges:

Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren.

Weitere Informationen

Formulare

Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht

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Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

 
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Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf

Fon: 07153 5006-0
Fax: 07153 5006-60
info@hochdorf.de

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