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Bestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund

Wenn den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, geht dieses häufig auf das Jugendamt über. Lebt das Kind jedoch schon eine längere Zeit bei Pflegeeltern und ist absehbar, dass es dort dauerhaft bleiben wird, können auch die Pflegeeltern als Pfleger oder Vormund bestellt werden.

Als Pfleger sind die Pflegeeltern nur für einen begrenzten Sorgebereich zuständig (z.B. für das Vermögen). Als Vormund hingegen haben sie die gesetzliche Vertretung für ein Kind in allen Angelegenheiten.

Zuständig:

das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes liegt

Voraussetzung:

Das Gericht achtet bei der Entscheidung über die Person des Vormunds oder Pflegers vor allem darauf, dass sie nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft/Pflegschaft geeignet ist.

Sie können die Vormundschaft/Pflegschaft nur dann übertragen bekommen, wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind.

Hinweis: Beantragen mehrere Personen die Vormundschaft/Pflegschaft, unter denen sich Verwandte des Pflegekindes befinden, wird Verwandten in der Regel Vorrang gegeben.

Ablauf:

Das Gericht entscheidet über die (teilweise) Entziehung des Sorgerechts sowie die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft oder einer Vormundschaft von Amts wegen, häufig auf Anregung des Jugendamtes. Das zuständige Jugendamt nimmt in dem Verfahren Stellung. Das Gericht entscheidet unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes darüber, wer zum Vormund oder Pfleger bestellt wird. Mit Handschlag an Eides statt verpflichtet der Richter den Vormund zur gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgabe.

Wenn über die Änderung des Sorgerechts entschieden wird, müssen folgende Beteiligte angehört werden:

  • das Jugendamt
  • die leiblichen Eltern (falls sie das Sorgerecht noch besitzen)
  • das Kind, wenn es älter als 14 Jahre ist
    Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind ist, desto schwerer wiegt seine Auffassung.
  • die Pflegeeltern

Rechtsgrundlage:

Weitere Informationen

Formulare

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Information

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

 
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