![]() ![]() ![]() DienstleistungenErlaubnis zur Herstellung von ArzneimittelnWenn Sie Arzneimittel herstellen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird Ihnen von der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Tübingen) erteilt. Diese hat die zentrale landesweite Zuständigkeit für die Überwachung von rund 200 klassischen pharmazeutischen Herstellern sowie von Herstellern von Blutprodukten, Exporteuren, Importeuren und externen Prüflaboren. Der Arbeitsbereich umfasst sowohl Human- als auch Tierarzneimittel. Zuständig:das Regierungspräsidium Tübingen, Leitstelle Arzneimittelüberwachung Ablauf:Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zur Leitstelle Arzneimittelüberwachung aufzunehmen. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen erfolgt eine Abnahmebesichtigung durch die Leitstelle Arzneimittelüberwachung. Unterlagen:
Hinweis: Einzelheiten zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Leitstelle Arzneimittelüberwachung. Frist:Anträge sollen in der Regel spätestens vier Wochen vor der geplanten Aufnahme des Herstellungsbetriebes vollständig vorliegen. Kosten:Für die Erteilung der Herstellungserlaubnis und die Abnahmebesichtigung werden Gebühren nach der Landesgebührenordnung erhoben. Rechtsgrundlage:Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |