![]() ![]() ![]() DienstleistungenFeuerbestattungBei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert. Die Urne wird im Allgemeinen zehn bis 14 Tage nach der Trauerfeier beigesetzt. Angehörige müssen nicht anwesend sein. Zuständig:Ablauf:Die Erlaubnis zur Feuerbestattung erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Unterlagen:Die Erlaubnis zur Feuerbestattung kann nur erteilt werden, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
Die Untersuchung der Leiche ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die insoweit zuständigen Ärzte können die Landratsämter oder die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind. Kosten:Die Gebühren beziehungsweise Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Sonstiges:Hat der Verstorbene die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, ist seinem Wunsch zu entsprechen. Andernfalls ist eine Einäscherung unzulässig. Eine handschriftliche Verfügung kann beispielsweise wie folgt lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift." Fehlt diese letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, können die nächsten Angehörigen eine entsprechende Verfügung treffen. Rechtsgrundlage:Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |