![]() ![]() ![]() DienstleistungenZweite Lohnsteuerkarte bei NebenverdienstWenn Sie zusätzlich zu der bisher ausgestellten Lohnsteuerkarte eine weitere benötigen (beispielsweise für eine zweite Beschäftigung), müssen Sie diese bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beantragen. Die zweite Lohnsteuerkarte hat dann die Steuerklasse VI. Zuständig:Voraussetzung:Sie haben gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse. Ablauf:Ihr Arbeitgeber wird Sie zu Beginn der Beschäftigung nach der Lohnsteuerkarte fragen. Wenn Sie bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der erste Arbeitgeber die bisher ausgestellte Lohnsteuerkarte. Sie müssen daher bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes persönlich oder schriftlich eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen. Wenn Sie Ihre Lohnsteuerkarte verloren haben, erhalten Sie keine zweite Lohnsteuerkarte, sondern eine Ersatzlohnsteuerkarte mit den gleichen Eintragungen der Gemeinde wie auf der verlorenen Lohnsteuerkarte. Frist:Die Ausstellung einer zweiten Lohnsteuerkarte ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres möglich, für das die Lohnsteuerkarte gilt. Sonstiges:Ist der Grundfreibetrag auf Ihrer ersten Lohnsteuerkarte nicht ausgeschöpft (weil beispielsweise der Verdienst nicht hoch ist), können Sie bei Ihrem Finanzamt auf der zweiten Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen. Dann müssen Sie aber auch die erste Lohnsteuerkarte vorlegen, weil dort ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen werden muss. Rechtsgrundlage:§ 39 Abs. 1 Sätze 3 5 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuerkarte) Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |