![]() ![]() ![]() DienstleistungenÄnderung der Nutzung einer baulichen AnlageWenn in einer vorhandenen Anlage oder Einrichtung eine bestehende Nutzung (alte Nutzung) geändert wird (neue Nutzung), wird dies als Nutzungsänderung bezeichnet.
Beispiel Die Nutzungsänderung steht grundsätzlich der Errichtung eines Gebäudes gleich. In diesem Sinne muss grundsätzlich ein Baugenehmigungsverfahren oder ein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden, es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei. Verfahrensfrei ist eine Nutzungsänderung in zwei Fällen:
Auch bei einer Nutzungsänderung dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere wenn es sich um eine verfahrensfreie Nutzungsänderung handelt, müssen Sie als Bauherr prüfen, ob die bestehenden Regelungen eingehalten werden, beispielsweise ob
Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen oder sonstige Vorschriften einer Nutzungsänderung entgegenstehen. Bloße Instandhaltungsarbeiten sind verfahrensfrei. Zuständig:Ablauf:Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob es sich bei der von Ihnen geplanten Nutzungsänderung um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, ob ein Kenntnisgabeverfahren durchlaufen werden muss oder ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Sie als Bauherr sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden eingeholt werden. Sie haben die Möglichkeit, sich mithilfe eines förmlichen Antrags von der Baurechtsbehörde bestätigen zu lassen, dass es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt. Dazu müssen Sie allerdings prüfungsfähige Unterlagen vorlegen. Die Bestätigung ist gebührenpflichtig. Beachten Sie auch, dass eine Gemeinde durch Satzung bestimmen kann, dass für Bauvorhaben, die nach § 50 der Landesbauordnung Baden-Württemberg verfahrensfrei sind, die Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens erforderlich ist. Rechtsgrundlage:Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |