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Wahlschein beantragen

Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder durch Briefwahl abzugeben.

Mögliche Gründe für die Beantragung eines Wahlscheins sind:

  • Sie halten sich am Wahltag aus wichtigem Grund außerhalb Ihres Wahlbezirks auf.
  • Sie sind umgezogen und erscheinen in Ihrem neuen Wahlbezirk noch nicht im Wählerverzeichnis.
  • Sie können aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen.

Behinderte Menschen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal benutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Ob in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal vorhanden ist, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

Zuständig:

Voraussetzung:

Sie müssen für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein sowie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigungskarte bekommen Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag von Ihrer Gemeinde zugesandt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht rechtzeitig bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

Ablauf:

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • durch persönliches Erscheinen unter Mitnahme der Wahlbenachrichtigungskarte
  • durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausgestatteten Vertreter
  • schriftlich
    Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen Formulars. Möglich sind auch Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail.
  • über das Internet, sofern Ihre Gemeinde das anbietet

Unterlagen:

die Wahlbenachrichtigungskarte

Frist:

Beantragen Sie den Wahlschein rechtzeitig.

Den Antrag auf einen Wahlschein können Sie bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, stellen.

In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung des Wahlscheins sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

Kosten:

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Rechtsgrundlage:

Weitere Informationen

Formulare

Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht

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Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

 
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Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf

Fon: 07153 5006-0
Fax: 07153 5006-60
info@hochdorf.de

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