![]() ![]() ![]() DienstleistungenWahlschein beantragenEin Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder durch Briefwahl abzugeben. Mögliche Gründe für die Beantragung eines Wahlscheins sind:
Behinderte Menschen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal benutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Ob in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal vorhanden ist, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren. Zuständig:Voraussetzung:Sie müssen für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein sowie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigungskarte bekommen Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag von Ihrer Gemeinde zugesandt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht rechtzeitig bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde. Ablauf:Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
Unterlagen:die Wahlbenachrichtigungskarte Frist:Beantragen Sie den Wahlschein rechtzeitig. Den Antrag auf einen Wahlschein können Sie bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, stellen. In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung des Wahlscheins sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Kosten:Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Rechtsgrundlage:Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |