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Dienstleistungen

Namensänderung im Reisepass bei Scheidung

Falls Sie nach der Scheidung Ihren Namen geändert haben, ist dieser infolge einer unzutreffenden Eintragung (falsche Namensangabe) ungültig geworden.

Wenn Sie weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen (z.B. weil Sie in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen).

Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr drei bis sechs Wochen. Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden)
  • Beantragung eines vorläufigen Reisepass (dieser wird sofort ausgestellt)

Grundsätzlich werden Reisepässe mit einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).

Zuständig:

Ablauf:

Seit dem 1. November 2007 werden neben dem Lichtbild nun auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

Wenn der Reisepass bei der Verwaltung vorliegt, werden Sie in manchen Gemeinden benachrichtigt, damit Sie diesen abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Unterlagen:

  • alter Reisepass oder alter Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
    Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
  • ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (unter Umständen genügt hierfür der ungültige Reisepass/Personalausweis)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt

Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

Kosten:

  • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
    • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 59 Euro/81 Euro
    • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro/59,50 Euro
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32 Euro
  • für einen vorläufigen Reisepass: 26 Euro

Sonstiges:

Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln "Reisepass" und "Scheidung".

Rechtsgrundlage:

Weitere Informationen

Formulare

Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht

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Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

 
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Fon: 07153 5006-0
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