![]() ![]() ![]() DienstleistungenNamensänderung auf der Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerklassenwechsel bei ScheidungSollten Sie nach der Scheidung Ihren Namen ändern, müssen Sie die Änderung in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Zuständig:Voraussetzung:Ihr Name hat sich geändert und stimmt nicht mehr mit dem auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Namen überein. Ablauf:Namensänderungen in Lohnsteuerkarten werden durch einen "Antrag auf Änderung einer Lohnsteuerkarte" vorgenommen. Sie können den Antrag bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung persönlich oder schriftlich stellen. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular. Einige Gemeinden stellen das Formular auch über das Internet zur Verfügung. Sie können das Formular am PC ausfüllen und ausdrucken und müssen es noch unterschreiben. Wenn Sie jemanden mit der Beantragung beauftragen, erteilen Sie ihm eine schriftliche Vollmacht, geben ihm Reisepass oder Personalausweis sowie die weiteren Unterlagen mit und bitten die beauftragte Person, ebenfalls ihren Reisepass oder Personalausweis mitzubringen. Unterlagen:
Die Scheidung erfordert keine Änderung der auf den Lohnsteuerkarten des laufenden Jahres eingetragenen Steuerklassen. In der Regel haben sich die Ehegatten bereits im Vorjahr getrennt, sodass auf ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse I oder II eingetragen sein müsste. Ist dies nicht der Fall, müssen die Steuerklassen geändert werden. Frist:Ein Lohnsteuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich. Der Antrag muss bis zum 30. November des Jahres gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte gilt. Kosten:Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten. Sonstiges:Auskünfte erteilt auch das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen. Rechtsgrundlage:Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |