Rathaus Hochdorf
Ortsschild Hochdorf
Haus

Dienstleistungen

Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr)

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen (diese wird dann laut Straßenverkehrs-Ordnung "mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen"), benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.

Die benötigte Erlaubnis kommt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern, Umzüge, Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen und Märkte in Frage.

Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf sorgfältiger Planung und Durchführung (Sicherheits-, Umweltschutzmaßnahmen). Es wird daher empfohlen, die Details – welche je nach Veranstaltungstyp stark differieren können – mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen anderweitig über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.

Zuständig:

Voraussetzung:

Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn

  • die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden,
  • die Veranstaltung von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt wird,
  • ausreichender Versicherungsschutz besteht,
  • andere betroffene Behörden keine Bedenken haben.

Ablauf:

Die Erlaubnis kann schriftlich oder per Fax beantragt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle werden Vordrucke – auch in elektronischer Form – bereitgestellt. Die Straßenverkehrsbehörde wird in der Regel gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Genehmigungsvoraussetzungen erarbeiten, die dann in Bescheidform – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an den Veranstalter ergehen.

Unterlagen:

Insbesondere Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz, Teilnehmerlisten (falls vorhanden), Streckenpläne, Terminpläne.

Frist:

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei Monate.

Kosten:

Je nach Umfang der Veranstaltung liegen die Kosten beziehungsweise Gebühren zwischen 10,20 Euro und 2.301 Euro.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)

Weitere Informationen

Formulare

Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht

Weiter zur Rubrik "Formulare"

Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

 
Hauswand

Darstellung

Darstellung verkleinern Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen Darstellung vergrößern

Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf

Fon: 07153 5006-0
Fax: 07153 5006-60
info@hochdorf.de

Hochdorf