![]() ![]() ![]() DienstleistungenBegleitetes Fahren ab 17Zum 1. Januar 2008 ist in Baden-Württemberg der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" in Kraft getreten. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) haben Jugendliche die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn sie dabei von mindestens einer namentlich benannten Person (Begleitperson), die den erforderlichen Anforderungen entspricht, begleitet werden. Die Begleitperson soll vor Antritt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um dem Jugendlichen Sicherheit beim Fahren zu geben und ihm Rat und kurze Hinweise zu erteilen. Zuständig:Voraussetzung:Der Antragsteller
Die Begleitperson
Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel. Ablauf:Wenn Sie am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen wollen, füllen Sie den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE direkt bei Ihrer zuständigen Stelle aus. Zusätzlich muss der "Antrag auf Teilnahme am Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17" sowie für jede Begleitperson eine "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" ausgefüllt werden. Zum Nachweis der Fahrberechtigung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gilt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen dann gegen Umtausch der Prüfungsbescheinigung ein regulärer Kartenführerschein ausgestellt. Unterlagen:Der Antragsteller muss folgende Unterlagen vorlegen:
Zusätzlich muss für jede Begleitperson das Formular Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
Frist:Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Kosten:Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
Sonstiges:Informationen zum "Modellversuch Begleitetes Fahren" finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums. Rechtsgrundlage:
Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |