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Dienstleistungen

Ersatzlohnsteuerkarte

Wenn eine Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, wird durch die zuständige Gemeinde oder Stadt eine Ersatzlohnsteuerkarte ausgestellt.

Zuständig:

Voraussetzung:

Ihre Lohnsteuerkarte ist verloren gegangen, unbrauchbar oder zerstört worden.

Ablauf:

Sie müssen bei der zuständigen Stelle die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte beantragen.

Unterlagen:

Keine. Sie müssen jedoch bei der zuständigen Stelle ausdrücklich und wahrheitsgemäß versichern, dass Sie keine Einkünfte aufgrund eines zweiten oder weiteren Dienstverhältnisses beziehen. Die zuständige Stelle hat Sie auf die strafrechtlichen Folgen unrichtiger Angaben hinzuweisen. Die Gründe für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte sind in schriftlicher Form festzuhalten und zu den Unterlagen der zuständigen Stelle zu nehmen.

Die zuständige Stelle hat die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt unverzüglich mitzuteilen.

Frist:

Die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte ist nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres möglich, für das die Lohnsteuerkarte gilt.

Kosten:

Die Gemeinde oder Stadt kann für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte eine Gebühr von bis zu 5 Euro erheben.

Sonstiges:

Auskünfte erteilt auch das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.

Rechtsgrundlage:

§ 39 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuerkarte)

Weitere Informationen

Formulare

Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht

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Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

 
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Darstellung

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Kontakt

Gemeinde Hochdorf
Kirchheimer Straße 53
73269 Hochdorf

Fon: 07153 5006-0
Fax: 07153 5006-60
info@hochdorf.de

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