![]() ![]() ![]() LebenslagenLebenssituationÜbersicht | Unternehmensnachfolge | 3. Übernahmeformen | 3.2. Verkauf - Entgeltliche Übertragung3.2. Verkauf - Entgeltliche ÜbertragungNeben der unentgeltlichen Übertragung durch Schenkung oder Erbe gibt es die entgeltliche Übertragung eines Unternehmens durch Verkauf. In der Praxis wird dabei das Unternehmen häufig zu einem festen Stichtag vom Nachfolger übernommen. Auch für die Unternehmensübertragung durch Verkauf sollten Sie als Eigentümer mit einer mehrjährigen Vorbereitungszeit rechnen. Nach Expertenmeinungen beträgt diese etwa drei bis fünf Jahre. Bevor Sie sich als Eigentümer für den Verkauf Ihres Unternehmens beziehungsweise als Nachfolger zum Kauf eines Unternehmens entschließen, müssen Sie das eigene beziehungsweise das zu übernehmende Unternehmen einer genauen Prüfung unterziehen. Der Alteigentümer muss sich über die Höhe des von ihm geforderten Kaufpreises klar werden, der Nachfolger darüber, ob er bereit ist, den geforderten Preis zu zahlen. Hinweis: Da zwischen beiden Meinungen zum Wert des Unternehmens meist unterschiedliche Auffassungen bestehen, sollten Alteigentümer und Nachfolger – voneinander unabhängig – versuchen, den Wert des Unternehmens möglichst objektiv festzustellen. Die Inanspruchnahme externer Berater (z.B. Wirtschaftsprüfer, Juristen und Steuerberater) ist empfehlenswert. Diese führen eine umfassende Analyse des Unternehmens durch und können mögliche Risiken im Vorfeld eines Verkaufes beziehungsweise Kaufes aufdecken. Miteinbeziehen in Ihre Überlegungen für einen Unternehmenskauf und in die Analyse sollten Sie beispielsweise auch folgende Faktoren:
Nicht jeder Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen verläuft gleich. In der Praxis wird unterschieden zwischen Kaufumfang und Person des Übernehmers:
Wenn Sie als Alteigentümer Ihr Unternehmen an einen bestehenden Marktkonkurrenten verkaufen, sollten Sie bedenken, dass der neue Eigentümer mit dem Kauf Ihres Unternehmens seine eigene Wettbewerbsstellung stärkt, das Know-how in seinen eigenen Betrieb überführt und letztendlich Ihr ehemaliges Unternehmen gänzlich auflöst. Formulare![]() Hier finden Sie unsere Formulare zu den Bereichen: Meldewesen, Passamt, Standesamt, Hunde, Steuern & Abgaben, Baurecht Information![]() Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Gemeinde Hochdorf Fon: 07153 5006-0 ![]() |